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16. Mai 2025

BUND klagt gegen Windrädergenehmigung

Der BUND NRW reicht mit Unterstützung von Naturschutzverbänden Klage gegen die Genehmigung von 7 Windanlagen auf der Gauseköte im Teutoburger Wald ein.

Gemeinsam im Kampf gegen Windräder auf der Gauseköte: Nico Bachus (Online-Petition), Hans Jürgen Wessels (FV Nationalpark Senne-Eggegebirge e.V.), Brigitte Scheuer (Lippischer Heimatbund), Stephan Culemann (BUND Lippe), Karsten Otte (Sprecher Bezirkskonferenz Natur OWL) und Bernd Milde (NABU Lippe). Aus terminlichen Gründen fehlt Klaus Hansen (Förderverein Adlerwarte Berlebeck).
Gemeinsam im Kampf gegen Windräder auf der Gauseköte: Nico Bachus (Online-Petition), Hans Jürgen Wessels (FV Nationalpark Senne-Eggegebirge e.V.), Brigitte Scheuer (Lippischer Heimatbund), Stephan Culemann (BUND Lippe), Karsten Otte (Sprecher Bezirkskonferenz Natur OWL) und Bernd Milde (NABU Lippe). Aus terminlichen Gründen fehlt Klaus Hansen (Förderverein Adlerwarte Berlebeck).

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster eine Klage gegen die Genehmigung von 7 Windanlagen auf der Gauseköte im Teutoburger Wald eingereicht. 

Die Klage wird von weiteren OWL-Naturschutzverbänden unterstützt. Dazu gehören die BUND-Kreisgruppe Lippe, der NABU-Kreisverband Lippe, der
Fördervereine Nationalpark Senne-Eggegebirge, der Förderverein der Adlerwarte Berlebeck, der Lippische Heimatbund (Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege) und die Bezirkskonferenz Naturschutz OWL.

Die Naturschutzverbände gehen u.a. aufgrund unzureichend vorliegender Antragsunterlagen und der Widersprüche zum rechtsgültigen Regionalplan davon aus, dass die vom Kreis Lippe offenbar unter großen Zeitdruck erteilte Genehmigung juristisch angreifbar ist. Mit der Klage soll zunächst eine umfassende Einsicht in die Akten ermöglicht werden. Die Kläger gehen davon aus, dass sich daraus weitere Hinweise ergeben, die die Klage stützen.

Ein Windpark mit 7 Windkraftanlagen im Kammbereich des Teutoburger Waldes widerspricht aus Sicht der Naturschutzverbände gravierenden Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes. Betroffen wären ökologisch wertvolle Waldflächen in einem laut Regionalplan ausgewiesenen „Bereich zum Schutz der Natur“, der zugleich ein Hot Spot der Biodiversität ist. Aus gutem Grund haben hier die Regionalplaner keine Windenergieflächen ausgewiesen. Diesem Planungsgrundsatz müsse jetzt auch die Rechtsprechung folgen.